BK_Anerkennungsverfahren von IG-Metall und Sozialverbände


Infos von der IG-Metall 

Berufskrankheiten – Hürdenlauf zur Anerkennung  



Das Schwarzbuch der IG Metall


Fachanwälte und Gewerkschaften, Sozialverbände im Vergleich.......

Nach eigenen Erfahrungen und bundesweit ausgewerteten tausenden von Fällen von Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfällen, welche vom Berufsverband "abekra, Verband arbeits- und berufsbedingt Erkrankter e.V." ausgewertet wurden.


Hindergrundinfos:

Bei der IG-Metall und VDK erhalten die Betroffenen die ein Anerkennungsverfahren einer Berufskrankheit, Arbeits- und/oder Wege- Unfalles betreiben, rechtsanwaltliche Unterstützung nur bis zur 1. Instanz

 also bis zum Sozialgericht.  

Obwohl hier die meisten Fälle schon aufgrund der Rechtslage erst bei dem Landessozialgericht gewonnen werden können. 

Beim Sozialgericht werden nach unseren gemachten Erfahrungen erst einmal alle erdenklichen Anträge von Berufskrankheiten abgelehnt und die Verfahren verloren!!!

                     Gutachterauswahl durch den                                                   Betriebsrat????

Desweiteren wird in der hier genannten Info-Broschüre Berufskrankheiten – Hürdenlauf zur Anerkennung bei der Auswahl eines Gutachters auf die Hilfestellung durch den Betriebsrat verwiesen. 

Bei der Fragestellung welcher Sachkundige Gutachter zu welchem Zeitpunkt eines BK-Anerkennungsverfahren eingesetzt und beauftragt werden kann, dürfte bei richtiger Betrachtung schon aufgrund der fehlenden Erfahrung und sowohl fehlendem aktuellem Wissensstand jeder Betriebsrat total überfordert sein. Diese Wissenslücke wird der Tragweite bei dem Verfahren nicht gerecht. 

Ein guten Überblick welcher Gutachter hier zur Zeit ein einigermaßen objektive neutrale sowie fehlerfreie Begutachtungen durchführt, kann hier nur ein Fachanwalt richtig beurteilen, der sich tagtäglich mit diesen Fragestellungen beschäftigt ist und auch stets bei allen Gerichten mit Begutachtungen vor Ort tätig ist und auch hier auch auf entsprechende Erfolge mit anerkannten Berufskrankheiten verweisen kann. 

Ein Betriebsrat kann unmöglich diese Fragestellung zu keinem Zeitpunkt leisten und richtig beurteilen. Dieses kommt einer Anmasung gleich.

Dieses Aussagen werden bestätigt durch die weit schlechtere Anerkennungsquote der Gewerkschaften und Sozialverbände im direkten Vergleich bei Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfälle zu  der Anerkennungsquote bei den freien Fachanwälten. 

Daher hat ein Betroffener weit höhere Chancen seine Berufskrankheit mit Hilfe einer der hier genannten Fachanwälte anerkannt zu bekommen.

Die weit besseren Erfolge der u.a. hier genannten Fachanwälte sprechen hier eine eindeutige Sprache.............. 

Daher ist es mehr unbegreiflich, dass hier der Betriebsrat mit seinem Gefolge uns Betroffene noch verklagen will, insofern man diesen auf die fatalalen unterlassenen Hilfestellungen verweist und in diesem Zusammenhang eine vom Gesetzgeber verpflichtende Korrektur verlangt. 

Die ein Betriebsrat nun mal in solchen Fällen zu leisten hat. Wofür erhält dieser für solche Fälle einen besonderen Kündigungsschutz??


Weitergehende Infos unter: