Anwalt gesucht 

 



Nach reiflicher Überlegung kam ich zu der Überzeugung, dass ich ohne fachanwaltliche Hilfe alleine nicht mehr weiter kommen konnte, aber jetzt war guter Rat teuer. Da ich bis dahin noch keine Erfahrung mit Anwälten hatte, war mir auch keiner bekannt.

Zufällig wurde ich in der heimischen Presse auf eine angeblich renommierte Kanzlei mit den entsprechenden Fachanwälten aufmerksam. Diese Kanzlei hatte in der heimischen Region einen Betrugsskandal mit Versicherungsbetrug in höherem Ausmaß aufgedeckt. So führte mich der Weg zu dieser Kanzlei.

Ich dachte, die haben dann auch Erfahrung mit all den anderen Versicherungstricks. Ergo beauftragte ich diesen Fachanwalt, musste aber dann erleben, dass dieser Anwalt eine Niete war. Er sah erstens keine Möglichkeit (ihm fehlte wohl auch die dazu nötige Kompetenz), der BG, dem Gewerbearzt und vor allem dem Gutachter zu widersprechen und zweitens konnte oder wollte er auch gar keine entsprechenden Anträge stellen. Ohne mein Wissen, ja ohne mich überhaupt zu fragen, zog er fünf Monate später meine Klage wegen angeblicher Beweisnot und der Gefahr, ein negatives Urteil zu bekommen, eigenmächtig zurück.  

Etliche Jahre später stellte sich heraus, dass mein ehemaliger Chef etwa zur gleichen Zeit die gleiche Kanzlei wegen anderen Rechtsfragen und notariellen Angelegenheiten aufgesucht und beauftragt hatte. Er war dort sogar seit Jahren bestens bekannt.

Was für ein Zufall - ein Schelm, wer Übles dabei denkt. 

Anscheinend hatte diese Kanzlei auch noch nie etwas davon gehört, dass Rechtsanwälte leicht in Gefahr geraten, Parteienrverrat zu begehen, wenn sie tätig werden für beide Parteien, die sich in einem anhängigen Rechtsstreit direkt oder auch nur mittelbar- wie in meinem Fall- gegenüberstehen. Aufgrund des Rentenverfahrens bei der LVA wurde ich auf einen anderen Rechtsanwalt aufmerksam.

Ihm vertraute ich das LVA und das BG-Verfahren im November 1992 an. Während meiner Umschulung verschlimmerte sich mein Gesundheitszustand erheblich.

Ich musste deshalb im Dezember 1992 in das Fachkrankenhaus Kloster Grafschaft. Während dieses stationären Aufenthaltes riet mir Dr. Kemper an, mich auf der allergischen Station von Dr. Lauter auch allergologisch untersuchen zu lassen.

Ich sagte spontan zu. Mir kam dann die Idee, dass ich dabei Proben von Stäuben und Spänen von meinem ehemaligen Arbeitsplatz im Provokationstest der Atemwege testen lassen könnte, ich hatte lange zuvor entsprechende Proben gezogen und gut verwahrt. Mein damaliger Anwalt wusste von dem Termin und er teilte der BG schon mal vorab mit, dass ich in Grafschaft in Behandlung sei.

Die Befundberichte würden wir nachreichen. Das war sehr voreilig.

Ich hatte vorgehabt, die Testergebnisse der BG erst nach meiner Einsichtsnahme zu übersenden. Ich wusste ja nicht, ob die Tests mit den Arbeitsstoffen eine richtige Spur waren und überhaupt belastbare Erkenntnisse liefern würden.

Nach meinem Empfinden waren die Provokationen mit den Stäuben positiv verlaufen, d.h. ich hatte allergisch reagiert. Das bestätigte auch die apparative Dokumentation der wiederholten Messungen der Peak-Flows. Mein Atemvolumen war plötzlich so stark abgesunken, dass ich kurz davor war, einen schlimmen Asthmaanfall zu erleiden. Durch die rasche Gabe von Berodual Aerosol konnte es gerade noch verhindert werden. Auch das war protokolliert worden.

Während ich noch in diesem Fachkrankenhaus lag, forderte die BG ohne meine Zustimmung bereits das Ergebnis dieser Tests in Form eines Befundberichts von den dortigen Ärzten an. Die gehorchten und stellten ihn prompt der BG zur Verfügung, die erneut Herrn Prof. Dr. G. Reichel in Bochum einschaltete und ihn aufforderte, diesen Befundbericht zu überprüfen.

Wie nicht anders zu erwarten, fand er vor dessen Augen keine Gnade. - So war mir die BG immer einen Schritt voraus.

Mein Anwalt überreichte der BG die ärztlichen Unterlagen Ende Mai.

Zwischenzeitlich war ihm der erneute Ablehnungsbescheid einer BK-Erkrankung aber schon zugestellt worden. Die Ablehnung begründete die BG trotz der positiven allergologischen Testergebnisse wiederum damit, dass mein Asthma seit meinem vierzehnten Lebensjahr dokumentiert und deshalb schicksalsbedingt sei.

Den ausführlich begründeten Widerspruch meines Anwalts lehnte die BG ebenfalls ab. Dies, obwohl ich an Hand des Krankheitszeitenverzeichnisses meiner Krankenkasse nachweisen konnte, dass ich vor dem Asthmaanfall am 20. Juni 1990 niemals zuvor wegen Asthma (oder dergleichen) behandelt worden bin und deshalb arbeitsunfähig gewesen wäre.

Das Krankheitszeitenverzeichnis reichte weit in meine Jungend zurück, da ich sehr früh zu arbeiten begonnen hatte. Das alles interessierte die BG nicht.

Ich musste mich also an die Sozialgerichtsbarkeit wenden.

 

 

 

5/17                                                                                               Weiterlesen