Rauchen und Asbestose 

 

Wer als Raucher zusätzlich Asbestarbeiten verrichtet, steigert sein Lungenkrebsrisiko multiplikativ vom 10-fachen auf das 53-fache,
weshalb eine um so wesentlichere Mitursächlichkeit der beruflichen Bedingung festzustellen ist.
 
Es gilt in der gesetzlichen Unfall- und Berufskrankheitenversicherung, die so genannte Kausalitätsnorm, in dem Sinne, daß wesentliche Mitursächlichkeit der beruflichen Bedingung vollkommen ausreichend ist.
 
Lassen Sie sich daher nicht beirren, eine Asbestose ist, obwohl man geraucht hat mitversichert und daher zu entschädigen.
 
Siehe auch:  
  http://asbestopfer.ch/0189fc92090cef34e/0189fc92090cf605c/0189fc93190ec0b0c/index.html 
 
 www.asbestose.de 
 
Asbestose unterscheidet sich hier in einer eindeutig in einer anderen Krebsform, den sogenannten 

Asbest-bedingten Krankheiten.


 
Quelle:  www.asbestose.de            und            www.asbestopfer.ch